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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

 

ACC AutoCentrum Carl GmbH ist bemüht, ihre Website autocarl.de barrierefrei zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

Im Rahmen eines internen Tests wurde jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. ACC AutoCentrum Carl GmbH arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die z.B. nicht barrierefrei sind:

  • Die HTML-Syntax kann formelle Fehler enthalten, die die Zugänglichkeit jedoch nicht einschränken sollten.

  • Videoinhalte benötigen geeignete, vollständige Untertitel und teilweise Audiodeskriptionen, um ihre Informationen alternativ zugänglich bereitzustellen.

  • Alternativtexte von Grafiken ersetzten die Bilder nicht immer gleichwertig. In einigen Fällen dienen die Bilder nur der Dekoration und erzeugen für das Verständnis unnötige Inhalte.

  • Herunterladbare Dokumente sind ggf. nicht barrierefrei.

  • Anderssprachige Abschnitte und Wörter sind nicht immer technisch als solche gekennzeichnet, was zu unverständlicher Aussprache in Vorlese-Software führen kann.

  • In Einzelfällen werden in der Navigation bedingte Trennzeichen zur Silbentrennung genutzt, welche leider noch mangelhaft von einigen assistiven Technologien verarbeitet werden. Aufgrund der in diesem Auftritt genutzten Begriffe ist eine alternative technische Lösung jedoch nicht praktikabel. Bitte wenden Sie sich bei Problemen an die Hersteller ihrer Hilfssoftware.

Falls Sie Unterstützung zu einzelnen Inhalten benötigen, nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.

Kontakt für Rückmeldung zur Barrierefreiheit

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehenden Problemen schnellstmöglich abzuhelfen. 

Bitte nutzen Sie folgende Möglichkeiten, um Kontakt mit uns aufzunehmen:

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 7 Absatz 1 BGleiSV nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Bundes nach § 16 BGG wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Schlichtungsstelle BGG. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de